Prüfungsfragen für die Heilpraktiker-Prüfung
zusammengestellt von Hannes Richter
Hannes Richter

I M P R E S S U M


Verantwortlich im Sinne des Presserechts, des Mediendienste-Staatsvertrages, § 6, Abs. 2, sowie Anbieter im Sinne des Teledienste-Gesetzes:

Hannes Richter

Jacobistr. 20
48161 Münster
Fon 0 2533 / 9 34 73 27

Berufsbezeichnung:
Heilpraktiker - erworben in der Bundesrepublik Deutschland
Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung,
erteilt durch das Gesundheitsamt der Stadt Münster am 08.03.1984

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Gesundheitsamt Münster, Stühmerweg 8, 48147 Münster (Westfalen)

Zuständige Finanzbehörde:
Finanzamt Münster-Aussenstadt, Friedrich-Ebert-Straße 46, 48153 Münster
Nach § 4 Nr. 14 a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Berufsrechtliche Regelungen und Zugang zu diesen Regelungen:
Heilpraktikergesetz (HeilprG)
Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige
Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (HeilprGDV1)
Die Gesetze können auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz
eingesehen werden: www.gesetze-im-internet.de

Weitere berufsständische Regelungen sind u. a.:
Berufsordnung für Heilpraktiker,
Ethikerklärung des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
Sie finden sich u. a. auf der Homepage des
Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker e. V.
und können dort eingesehen werden.


Disclaimer:
Die von mir auf diesen Webseiten genannten oder vorgestellten Diagnose- und Therapieverfahren werden in Naturheilkunde und komplementärer Medizin zum Teil seit Jahrzehnten mit positiven Erfahrungen angewandt (Erfahrungsmedizin).
Einige sind jedoch in der Schul- und Lehrmedizin umstritten oder werden abgelehnt, weil ihre Wirksamkeit als wissenschaftlich nicht nachweisbar oder als mit wissenschaftlichen Methoden nicht beweisbar gilt.

Haftungsausschluss:

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Behandlungsvertrag: Als Heilpraktiker arbeite ich nur nach Terminvereinbarung. Mit Vereinbarung eines Behandlungstermins kommt ein Behandlungsvertrag zustande. Wird dieser nicht mindestens 12 Stunden vor Behandlungsbeginn durch Absage des Termins gekündigt und der Termin nicht wahrgenommen, wird eine Entschädigungszahlung fällig. Die Höhe dieser Entschädigung richtet sich nach dem ursprünglich vereinbarten Behandlungsumfang.

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
Abmahnungen ohne vorherigen Kontakt sind unter Heilpraktikern berufsunüblich und auch mit dem besonderen Berufsethos von Heilpraktikern unvereinbar, der nicht nur seinen Patienten gegenüber verpflichtet ist, Schaden zu mindern, sondern auch seinen Berufskollegen gegenüber. Pauschale Massenabmahnungen und solche mit Tatsachenbehauptungen, die offensichtlich nicht anspruchsbegründend sind, sind nicht nur unzulässig, sondern stellen nach unserer Auffassung auch die charakterliche Eignung eines Heilpraktikers für diesen Beruf in Frage. Wir behalten uns daher in allen solchen Fällen eine Gegenabmahnung und weitere rechtliche Schritte vor.

Sollte jemand berechtigte Ansprüche jeglicher Art in urheber-, wettbewerbs- oder markenrechtlichen Angelegenheiten geltend machen wollen, bitten wir – im Interesse einer schnellen Abhilfe und zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten, Gegenabmahnungen und den daraus entstehenden Kosten –, uns umgehend zu kontaktieren. Wir sagen bereits hier verbindlich eine schnelle Abhilfe zu, so dass eine evtl. Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme würden wir wegen Nichtbeachtung der Schadenminderungspflicht zurückweisen. In diesem Sinne unnötige bzw. unberechtigte Abmahnungen und Folgemaßnahmen werden wir mit einer negativen Feststellungsklage beantworten.

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